Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen von Donauchem Polska

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Verkaufs- und Lieferverträge, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und Käufer geändert wurden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite des Verkäufers www.donauchem.pl zugänglich.

1.3 Die Annahme durch den Käufer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der ersten Bestellung gilt als deren Akzeptanz.

1.4 Die dem Verkäufer durch den Käufer zwecks Realisierung der Bestellung anvertraute Dokumentation wird als vertrauliches Material behandelt, das ohne schriftliche Zustimmung des Käufers an Dritte nicht zugänglich gemacht wird.

2. Lieferungen

2.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, die genehmigten Bestellungen des Käufers rechtzeitig zu realisieren. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung an den Käufer, die auf Wirkung und Ereignisse der höheren Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt sind jegliche Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers zu verstehen (Naturkatastrophen – z.B. Feuer, Überschwemmung, Krieg, Streik, öffentliche und rechtliche Auflagen und Einschränkungen, und andere).

2.2 Für jede Lieferung an den Käufer stellt der Verkäufer ein Dokument „WZ“ (Lieferschein) aus, das eine Zusammenstellung des Sortiments und Mengen der gelieferten Produkte enthält. Der Käufer ist verpflichtet, die entgegengenommenen Produkte auf dem Dokument "WZ" durch leserliche Unterschrift zu bestätigen.

2.3 Für jede Lieferung an den Käufer stellt der Verkäufer eine MwSt.-Rechnung in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Bestimmungen des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer aus.

2.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu entladen und dazu ein qualifiziertes Team, entsprechende Ausrüstung und Anweisungen sicherzustellen, damit dieses Prozess in einer sicheren Art und Weise und in Übereinstimmung mit den umweltbedingten Bestimmungen und Voraussetzungen durchgeführt werden kann.


3. Zahlungen

3.1 Die Zahlung des jeweiligen Betrages für die gelieferten Waren wird durch den Käufer innerhalb der auf der MwSt.-Rechnung angegebenen Zahlungsfrist geleistet.

3.2 Die Nichtentrichtung der fälligen Zahlung oder Verzögerungen bei der Zahlung durch den Käufer berechtigen den Verkäufer zur Einleitung des Einzugsverfahrens und Vornahme von Vindikationsmaßnahmen, einschließlich der Belastung des Käufers mit gesetzlichen Zinsen und eventuellen Kosten des Gerichtsverfahrens.

3.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle von erheblichen Rückständen bei Zahlungen seitens des Käufers die Zahlungsfrist zu verkürzen und die gewährten Kredite zurückzunehmen.

3.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, von jeglichen verbindlichen Verträgen zwischen den Parteien zurückzutreten.

4. Verpackungen

4.1 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Mehrwegverpackungen in einem ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand zurück zu erstatten.

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Mehrwegverpackungen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Ware zurück zu erstatten.

4.3 Im Falle, wenn die Verpackungen innerhalb von 60 Tagen durch den Käufer nicht zurückerstattet werden, wird der Verkäufer den Käufer mit einem Betrag belasten, der dem Wert der nicht zurückgegebenen Mehrwegverpackungen entspricht.

4.4 Es ist nicht gestattet, auf Mehrwegverpackungen des Verkäufers eigene Zeichen oder Symbole einzutragen oder diese Verpackungen mit eigenen Produkten zu füllen.

5. Haftung für Warenmängel

5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware und ihre Verpackung beim Empfang zu überprüfen. Wenn der Käufer auf die obigen Schritte verzichtet, gilt die Ware als mangelfrei angenommen.

5.2 Quantitative Beschwerden sollten durch den Käufer ausschließlich in der Schriftform, am Tag der Lieferung angezeigt werden.

5.3 Die Anmeldung durch den Käufer von Qualitätsmängeln an gelieferten Produkten soll unverzüglich nach deren Entdeckung und vor jeglichen Eingriffen am Produkt vorgenommen werden. Verarbeitung oder unsachgemäße Verwendung der beanstandeten Waren entlastet den Verkäufer von jeglicher Haftung für Mängel.

5.4 Der Käufer ist verpflichtet, eventuelle Qualitätsbeanstandungen ausschließlich in der Schriftform und spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen.

5.5 Im Falle, wenn ein Qualitätsmangel am Produkt (versteckter Mangel) später als innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware festgestellt wird, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von dieser Tatsache spätestens innerhalb von drei Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich zu benachrichtigen. Die Beweislast in Bezug auf das Vorliegen des versteckten Mangels obliegt dem Käufer.

5.6 Die Verbindlichkeiten von Donauchem Polska im Zusammenhang mit der Deckung der Verluste und Entrichtung von Entschädigungen für jegliche Mängel an gelieferten Waren können den Wert dieser Waren nicht überschreiten und mit einer neuen Lieferung von mangelfreien Waren abgedeckt werden.

6. Haftung für Schäden

6.1 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden infolge der nicht bestimmungsgemäßen oder nicht ordnungsgemäßen und rechtswidrigen Verwendung der Waren.

6.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die während der Entladung der Ware durch den Käufer entstehen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 In den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten finden einschlägige Bestimmungen des Zivilgesetzbuches Anwendung.

7.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Realisierung des Verkaufs und der Lieferungen, die in Anlehnung an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden, ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Wirtschaftsgericht.

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